Kanzlei Hotes - Die Kanzlei für Ihr Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Verteidigung gegen Bußgeldbescheide Köln

Dienstleistung im Verkehrsrecht

Bußgeldbescheide - und welche Möglichkeiten zur Verteidigung bestehen

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Ihnen wurde die Fahrerlaubnis entzogen? Ein Geschwindigkeitsverstoß oder Rotlichtverstoß wird Ihnen zum Verhängnis? Bußgeldbescheide, Fahrverbote und andere Auflagen im Verkehrsordnungsrecht sind eine unliebsame Angelegenheit der Straßenverkehrsbehörden und Ordnungsämter. Insbesondere Einträge im Fahreignungsregister (auch bekannt als Verkehrssünderdatei in Flensburg) und Fahrverbote können schwerwiegende Folgen für Ihr Privat- und Berufsleben haben. Daher ist es essentiell, dass Sie sich einen erfahrenen Rechtsanwalt an Ihrer Seite holen. Nur so können Sie sich erfolgreich gegen Ordnungsmaßnahmen im Straßenverkehr verteidigen.

Als Kanzlei für Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht informiere ich Sie darüber, worauf es ankommt, um frei von Bußgeldern weiterfahren zu können.

Was Ihnen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten droht

Häufige Verstöße sind:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen

  • Rotlicht überfahren

  • Unterschreitung des Sicherheitsabstands beziehungsweise dichtes Auffahren

  • Fahren unter Cannabis- und Drogenkonsum

  • Handyfahrten beziehungsweise Benutzung des Mobiltelefons

  • Nichteinhaltung von Lenkzeiten

Die Strafen sind durch die einzelnen Verordnungen in einem bestimmten Rahmen festgelegt. Bei Verstößen drohen Ihnen insbesondere: 

  • Verwarngelder bis zu 55 EUR

  • Bußgelder bis zu 1.000 EUR (bei Verstößen anderer Gesetze zum Teil deutlich höher)

  • Eintragungen im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (Punkte in Flensburg)

  • Fahrverbote bis zu 3 Monate

Dies geht hervor aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit mehreren Rechtsverordnungen, die die Verkehrsordnungswidrigkeiten regeln. Hierzu gehören:

  • Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

  • Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

  • Die FahrzeugZulassungsverordnung (FZV)

  • Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Hinzu kommen weitere Vorschriften aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), wie die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) und Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab)m sowie das Fahrpersonalgesetz (FPersG) mit entsprechender Verordnung.

Wie Sie sich gegen Bußgelder, Auflagen und Fahrverbote wehren können

Wenn Ihnen ein Bußgeld oder sogar ein Fahrverbot oder andere Strafen drohen, ist es wichtig, dass Sie Folgendes beachten:

  • Anhörungsbogen oder Zeugenbefragungsbogen

    • Dient der Ermittlung des Fahrers, soweit dieser unklar (etwa unscharfes Blitzerfoto) ist und der Halter nicht haftet.

    • Sie müssen – und sollten – diesen nicht ausfüllen. Machen Sie keine Angaben zur Sache machen. Sie müssen sich selbst oder andere Verwandte und Verschwägerte nicht belasten.

    • Sie müssen lediglich die Angaben zur Person, also persönliche Daten wie Adresse und Namen, bestätigen.

  • Einspruch einlegen

    • Gegen Bußgelder und weitere Ordnungsmaßnahmen können Sie Einspruch einlegen.

    • Dieser muss schriftlich binnen 2 Wochen bei der Bußgeldbehörde eingegangen sein. Bei Fristablauf ohne eigenes Verschulden (etwa bei Krankheit) können Sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen.

    • Diesen müssen Sie nicht begründen. Eine Begründung ist erst sinnvoll, wenn ein Anwalt durch Akteneinsicht die Aufzeichnungen und Beweismittel gewertet hat und dann anficht. Häufig können ungenaue Messdaten und Verfahrensfehler zur Einstellung führen.

    • Die Behörden prüfen den Bescheid erneut und stellen das Bußgeldverfahren beziehungsweise Ordnungswidrigkeitsverfahren ein (durch einen Abhilfebescheid) oder bestätigen dies.

  • Fahrverbot umgehen

    • Stellt das Fahrverbot eine besondere Härte dar, können Sie dies auch beim Einspruch darlegen.

    • Abzuwägen ist zwischen der Schwere des Verstoßes, etwaiger Historie von Ordnungsverstößen und Straftaten im Straßenverkehr und Auswirkungen des Fahrverbots auf Ihr Privat- und Berufsleben

    • Gewichtig sind Umstände, wenn Sie als Berufsfahrer oder Außendienstler, oder wegen eines kranken Verwandten auf Ihr Auto angewiesen sind.

  • Aussageverweigerungsrecht

    • Wichtig ist: Sie müssen sich nicht belasten. Sie müssen lediglich Ihre Personalien angeben. Darüber hinaus sollten Sie sich nicht zur Sache äußern.

    • Schweigen wird Ihnen nicht nachteilig ausgelegt.

    • Ein vorschnelles Schuldanerkenntnis, ohne anwaltliche Rücksprache, wird im Verfahren gegen Sie verwendet.

  • Verjährungsfrist für Verfolgung und Vollstreckung der Ordnungswidrigkeit

    • Nach Fristablauf darf die Behörde oder das Gericht die Verkehrsordnungswidrigkeit nicht mehr ahnden beziehungsweise die festgelegte Strafe nicht mehr Verfolgen

    • Die Länge ist abhängig von der Schwere der Ordnungswidrigkeit beziehungsweise Höhe der festgelegten Strafe

    • Die Verfolgungsverjährungsfrist liegt zwischen 3 Monate bis 3 Jahren

    • Die Vollstreckungsverjährungsfrist zwischen 3 bis 5 Jahren

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Ich berate Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Als Rechtsanwalt verteidige ich Sie gegen Bußgelder und andere Strafen.

Wird Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen, stehe ich an Ihrer Seite. Mit meiner langjährigen Praxiserfahrung verteidige und vertrete ich Sie im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Von der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens bis zum Ende des Bußgeldverfahrens.

Entscheidend ist, dass Sie die Aussage verweigern und nur Ihre Personalien angeben. Kontaktieren Sie mich umgehend, damit Sie die kurzen Rechtsmittelfristen nicht verpassen. Ich beantrage die vollständige Akteneinsicht und berate Sie zum weiteren Vorgehen. Wenn Sie mein Mandant sind, übernehme ich die Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei, den Ordnungsbehörden sowie dem Gericht.

Wenn Sie den Bußgeldbescheid nicht akzeptieren möchten, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Diesen können Sie innerhalb von 2 Wochen formlos einreichen.

Wenn der Bußgeldbescheid gravierende formale Mängel aufweist, beispielsweise in Form eines falschen Aktenzeichens oder fehlender Angaben zum Tatort und zur Tatzeit, wird der Bußgeldbescheid für nichtig erklärt. Bei geringfügigen Formfehlern bleibt der Bescheid hingegen wirksam und wird rechtskräftig sowie vollstreckbar, sofern dagegen kein Einspruch eingelegt wird.

Eine Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt generell nach drei Monaten. Eine Ordnungswidrigkeit kann danach nicht mehr mit einem Bußgeld geahndet werden. Falls bereits ein Bußgeldbescheid ergangen ist, kann auch die Vollstreckbarkeit verjähren. Diese Verjährungsfrist beträgt je nach Höhe des Bußgeldes bis zu 3 Jahre.

Gegen einen Bußgeldbescheid haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Es empfiehlt sich, dies zu tun, wenn die Erfolgsaussichten als hoch einzuschätzen sind. Dies ist beispielsweise dann gegeben, wenn die Geschwindigkeitsmessungen ungenau waren oder die Beweismittel zweifelhaft sind. Eine Begründung ist beim Einspruch nicht zwingend erforderlich.

Bei einem Fahrverbot müssen Sie als Betroffener innerhalb einer bestimmten Frist (normalerweise 4 Wochen) Ihren Führerschein abgeben. Nach Ablauf des Verbots (dessen Dauer zwischen 1 und 6 Monaten liegen kann) wird Ihnen der Führerschein zurückgegeben. Im Falle eines Entzugs der Fahrerlaubnis kann eine Sperrfrist angeordnet werden, nach deren Ablauf Sie in der Regel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren müssen.
Es kann sinnvoll sein, Einspruch einzulegen, wenn die Möglichkeit besteht, dass dieser erfolgreich ist. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide haben gute Aussichten auf Erfolg, wenn beispielsweise Messungen bei Geschwindigkeitsverstößen ungenau sind oder Beweismittel fragwürdig erscheinen. Um die Erfolgsaussichten zu optimieren, sollten Sie den Einspruch ausführlich begründen.
Bei bestimmten Verkehrsordnungswidrigkeiten kann ein Fahrverbot verhängt werden. Dies bedeutet, dass der Führerschein entzogen wird oder bei der örtlichen Polizeidienststelle abgegeben werden muss. Entscheidend sind hierbei die individuellen Umstände, wie beispielsweise das Vorhandensein von Punkten im Fahreignungsregister oder ein Alkoholeinfluss beim Fahrer.

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten können Gesetze und § dazu führen, dass ein Fahrverbot für einen Zeitraum von 1-3 Monaten verhängt wird, während bei Verkehrsstraftaten sogar bis zu 6 Monate drohen. Der Führerscheinentzug kann dagegen eine dauerhafte Maßnahme sein, begleitet von einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten bis zu 5 Jahren (in Ausnahmefällen auch lebenslang).

Die Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung umfasst drei Abschnitte: einen Leistungstest, eine ärztliche Untersuchung und ein psychologisches Gespräch. Eine gründliche Vorbereitung auf die MPU ist unerlässlich.

gemäß der Strafprozessordnung (StPO) steht es jedem Beschuldigten frei, von seinem Recht Gebrauch zu machen, die Aussage zu verweigern. Niemand ist verpflichtet, an seiner eigenen Überführung mitzuwirken. Zeugen verfügen über ein entsprechendes Zeugnisverweigerungsrecht. Diese Möglichkeit sollte genutzt werden, da sämtliche Aussagen gegen Sie verwendet werden können und als zugestanden gelten.

Rechtsgebiet

Verkehrsrecht-Mobile

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