Kanzlei Hotes - Die Kanzlei für Ihr Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Führerscheinentzug Köln

Dienstleistung im Verkehrsrecht

Führerscheinentzug – Ein stark einschneidender Eingriff in Ihre Bewegungsfreiheit

Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben und nun eine MPU verlangt wird, kann das besonders für berufliche Fahrer große Auswirkungen haben. Als Strafmaßnahme im Rahmen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kommt der Entzug der Fahrerlaubnis häufig vor. Typische Vergehen sind Verstöße gegen Rotlicht oder Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis kann zwischen 6 Monaten und 5 Jahren dauern, und in schweren Fällen kann der Führerschein sogar lebenslang entzogen werden. Oft wird zusätzlich eine kostenintensive Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) oder ein Nachweis über Abstinenz gefordert. Jedoch ist der Entzug des Führerscheins oder ein Fahrverbot nicht immer rechtens. Häufig ist der Verlust der Fahrerlaubnis mit einem strafrechtlichen Verfahren verbunden, was schwerwiegende Auswirkungen auf Ihre Karriere haben kann. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihren Führerschein zurückzuerhalten oder ein Fahrverbot abzuwenden.

Der Entzug des Führerscheins - und wie er wiedererlangt werden kann

Damit Sie sich erfolgreich gegen den Entzug Ihrer Fahrerlaubnis wehren oder sie zurückbekommen können, müssen Sie Folgendes beachten:

  1. Gründe und Dauer für den Entzug der Fahrerlaubnis:

    • Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß Strafgesetzbuch (StGB) durch Rotlichtverstöße oder Geschwindigkeitsüberschreitungen:
      1. Mehr als 21 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts: 1 Monat Fahrverbot
      2. Mehr als 70 km/h außerorts: bis zu 3 Monate Fahrverbot
    • Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr bei Fahren unter Einfluss von Alkohol (mehr als 1,1 Promille) oder sonstigen Drogen
    • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort beziehungsweise Fahrerflucht: Die Länge ist abhängig von der Schwere der Tat
    • Ungeeignetheit zum Führen eines Fahrzeugs wird auch bei einer bestimmten Anzahl von Punkten in Flensburg angenommen (maximal 8 Punkte dürfen gesammelt werden)
    • Während der Probezeit gelten verschärfte Bedingungen, wie:
      1. Nach der Verwarnung ein drittes Mal gegen Probezeitauflagen verstoßen
      2. Ein Seminar zum Abbau von Punkten kann in der Probezeit nicht besucht werden
  2. Unterschied Fahrverbot und Führerscheinentzug:

    • Fahrverbot – das mildere Übel:
      • Fahrverbote gelten nach § 44 I StGB als Nebenstrafe in einem verkehrsrechtlichen Strafverfahren oder werden von der Verwaltungsbehörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens verhängt.
        • Das Fahrverbot ist stets zeitlich begrenzt (ca. 1–3 Monate)
        • Bei leichten Vergehen (Rotlichtverstöße, leichte Geschwindigkeitsüberschreitungen)
        • Abgabe des Führerscheins und automatischer Erhalt nach Ablauf bei der ansässigen Polizeidienststelle
    • Führerscheinentzug (dauerhafter Führerscheinverlust)
      • Bei schwerwiegenden Vergehen mit hohem Gefahrenpotenzial (insbesondere Alkohol oder Drogen am Steuer, auf dem Fahrrad oder E-Scooter)
      • Bei Verbindung zu einer Straftat
      • Abgabe sofort nach Begehen der Straftat
      • Sperrfrist für Wiedererlangung der Fahrerlaubnis (Dauer: 6 Monate bis 5 Jahre)
  3. Wiederbeantragung des Führerscheins:

    • Frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist kann ein neuer Führerschein beantragt werden
    • Die geforderten Bedingungen müssen erfüllt sein (zum Beispiel MPU oder Abstinenznachweis)
    • Je nach Fall: erneute Fahrerlaubnisprüfung mit theoretischer und praktischer Prüfung
  4. Rechtliches Vorgehen:

    • Sie können Widerspruch gegen die behördliche Entscheidung einlegen
    • Eine Beantragung zur Verkürzung der Sperrfrist ist möglich
      • Dies ist einzelfallabhängig und kann bei besonderen persönlichen oder beruflichen Umständen zum Beispiel bei Berufsfahrern und Außendienstlern entscheidend sein
    • Mit Schulungsmaßnahmen können Sie Ihre veränderte Einstellung zum regelkonformen Verhalten im Straßenverkehr deutlich machen

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Ich berate Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Anwaltliche Unterstützung – Vor und nach dem Entzug

Wenn Ihnen Ihr Führerschein entzogen wurde oder der Verlust droht, bin ich als Rechtsanwalt an Ihrer Seite. Das Fahren ohne Führerschein kann schwerwiegende persönliche und berufliche Konsequenzen haben. Ich setze mich daher für Sie ein und kämpfen gegen ungerechtfertigte oder unangemessene Strafen an. Mit mir haben Sie das Recht auf Ihrer Seite. Ich berate und vertrete Sie in Führerscheinangelegenheiten. Hierbei überprüfe ich Ihren individuellen Fall und gebe Ihnen Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Ich lege Widerspruch bei der zuständigen Behörde ein oder beantrage eine Verkürzung der Sperrfrist. Darüber hinaus unterstütze ich Sie rechtlich bei der erneuten Beantragung Ihrer Fahrerlaubnis. Dank meiner langjährigen Erfahrung weiß ich, wie ich Sie am besten gegen Fahrverbote und Führerscheinentzug verteidigen kann.

Setzen Sie sich jetzt zur Wehr und machen Sie von meiner kostenlosen Erstberatung Gebrauch!

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Je nach Sachlage kann der Führerschein durch entweder ein Gericht oder die Führerscheinstelle entzogen werden. Eine gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt nur bei Vorliegen einer Straftat. In der Regel werden schwerwiegende Vergehen im Straßenverkehr nicht als Straftat eingestuft.
Um Ihren Führerschein zu entziehen, müssen Sie eine Fahrweise an den Tag gelegt haben, die ein hohes Gefahrenpotenzial für den Verkehr darstellt. Zu den Vergehen, die dies beinhalten, zählen unter anderem das Überschreiten von hohen Geschwindigkeiten, das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol, Fahrerflucht sowie das Erreichen von über 8 Punkten im Zentralregister in Flensburg.
Das Fahrverbot stellt eine mildere Sanktion dar im Vergleich zum Entzug des Führerscheins. Gründe dafür können beispielsweise Rotlichtverstöße oder erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen sein. Das Fahrverbot ist zeitlich begrenzt auf einen Zeitraum von 1 bis 3 Monaten. Während dieser Zeit behalten Sie Ihren Führerschein und erhalten ihn danach wieder zurück.
Der Entzug des Führerscheins ist gemäß § 69 I StGB eine Maßregel zur Sicherung und Besserung. Im Gegensatz dazu stellt das Fahrverbot gemäß § 44 I StGB eine Nebenstrafe dar. Bei letzterem ist es nicht erforderlich, den Führerschein vollständig abzugeben. Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, ist ein Antrag auf Wiedererteilung erforderlich.
Eine MPU kann angeordnet werden, wenn jemand mit 1,6 Promille Alkohol im Blut oder unter dem Einfluss von Drogen fährt, wiederholt oder schwerwiegende Verkehrsverstöße begangen wurden, körperliche Alkohol- oder Drogenabhängigkeit besteht (außerhalb des Straßenverkehrs), Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen wurden oder aggressives Verhalten gezeigt wurde.
Wenn Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht konsultieren, besteht möglicherweise die Möglichkeit, ein drohendes Fahrverbot zu verhindern und in eine mildere Strafe umzuwandeln. Es ist wichtig anzumerken, dass nicht jede Maßnahme zur Entziehung der Fahrerlaubnis rechtens ist. Hierbei können Sie Einspruch gegen den Führerscheinentzug einlegen oder durch rechtliche Mittel gegen ein Urteil vorgehen.
Es existieren keine eindeutigen Vorschriften für die Wiedererteilung des Führerscheins. Die Erteilung der Fahrerlaubnis kann jedoch erst 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragt werden. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde muss davon überzeugt sein, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Hierbei kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) behilflich sein.
Ja, denn ein E-Scooter ist auch als Kraftfahrzeug einzustufen. Daher ist bei einer Alkoholisierung ab einem Wert von 1,1 Promille immer von einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt auszugehen. Abhängig von den Umständen kann dies zu einem Fahrverbot oder sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Personen, die vorher Alkohol oder Drogen konsumiert haben, müssen außerdem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren.
Die Kosten für eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) können je nach Fragestellung und Begutachtungsstelle variieren. Seit August 2018 haben die Begutachtungsstellen die Möglichkeit, ihre eigenen Preise für eine MPU festzulegen. Die Preisspanne liegt in der Regel zwischen ca. 400 € und 800 €. Je nach Verfahren sind auch Abstinenznachweise vorzulegen. Darüber hinaus können MPU-Vorbereitungskurse in Anspruch genommen werden.
Ja, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund einer begangenen Straftat erfolgt (z. B. Fahrerflucht), können Ihnen hohe Geldbußen oder sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Außerdem stellt das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) eine Straftat dar, wenn man sich ohne die erforderliche Fahrerlaubnis im Straßenverkehr befindet.

Rechtsgebiet

Verkehrsrecht-Mobile

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